Donnerstag, 4. Februar 2010

Eine Hauptsünde feiert unfröhliche Urstände


Die Kirche bezeichnet zu Recht Charakterschwächen wie Geiz, Hochmut, Zorn oder eben auch Neid als Ursachen der Todsünde. Der Neid macht blind zur Unterscheidung, er unterstellt dem anderen, daß er sich Besitz grundsätzlich unrechtmäßig angeeignet hat. Für die Politik in ihrer linken bis linksextremen Spielart ist diese Unterstellung ein Glaubenssatz. Sie mag das jüngste Gericht, die Hölle, ja auch den Himmel abgeschafft haben, aber daß Vermögen den Ruch des Illegalen, des Angemaßten haben, daran glaubt sie mit inquisitorischer Verve, und ist dafür auch bereit, die Freiheit zu opfern - wie die unselige Vergangenheit des kommunistischen Gesellschaftsexperiments beweist.

Als man vor Jahresfrist den ehemaligen Telecom-Chef Zumwinkel vor laufenden Kameras abführte, manifestierte sich dieser Generalverdacht, um das Mütchen der "einfachen Steuerzahler" zu kühlen. Diese übersahen dabei, daß sie selbst vorgeführt wurden, daß ein Staat, der jemand wie einen Schuldigen abführen läßt, dessen Schuld noch nicht erwiesen ist, damit nur abschrecken will. Er weiß, wieviele "einfache Steuerzahler" ihre Steuererklärungen frisieren, wieviele ihr Bad schwarz kacheln lassen. Der Staat macht mit solchen "Schauprozessen" unmißverständlich klar, daß jeder prinzipiell verdächtig ist, daß jedem Einkommen mehr oder weniger der Geruch des Unrechtmäßigen anhaftet. Dieses "linke" Prinzip hat sich eine "konservativ-liberale" Regierung zu eigen gemacht, die eigentlich "in dubio pro libertate" entscheiden sollte.

Sie hat sich für das Mißtrauen, für die Kontrolle entschieden, und ist dazu auch bereit, elementare Rechtsgrundsätze zu brechen. Die Schweiz, ein im Grundsatz calvinistisch-protestantisches Gemeinwesen, setzt dagegen auf das Prinzip Vertrauen. Nichts anderes besagt das Bankgeheimnis. Man kann es freilich auch so auslegen, daß wer nichts zu verbergen hat, auch kein Bankgeheimnis brauche. Aber hier beginnt der Abbau der Freiheit. Die Überwachung der Computerdaten ist analog gerechtfertigt worden. Aber ein freier Bürger ist jemand, der selbst über seine Daten wie auch sein Vermögen bestimmen darf. Er muß dem Staat nur soweit Eingriff erlauben als dieser im höheren Sinne gerechtfertigt ist.

Wenn aber ein Staat seinen leistungsfähigen Bürgern unverhältnismäßge Steuerquoten abverlangt oder seine Daten zu anderen als den bestimmten Zwecken benutzt, ist diese Grenze eindeutig überschritten. Hier beginnt das Ende der bürgerlichen Freiheit, die Grundlage unserer Marktwirtschaft und unserer demokratischen Grundordnung ist. Diese Grenze hat die Merkel-CDU mit ihrer moralisch höchst fragwürdigen Entscheidung überschritten. Das "gesunde Volksempfinden" dafür als Freibrief zu benutzen, läßt Schlimmes ahnen.

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